Begriff | Definition |
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Fürstabtei | Als Fürstabtei wird das Gebiet bezeichnet, das der weltlichen Herrschaft des Abts des Klosters St.Gallen unterstand. Zentrum der fürstäbtischen Territorialherrschaft bildete die 1805 aufgehobene Benediktinerabtei in der Stadt St.Gallen. Das 719 am Ort des Gallus-Grabes gegründete Kloster, zwischen Bodensee und Alpstein gelegen, gehörte zur Diözese Konstanz. Ab 1613 bestand das Offizialat, das die stift-sankt-gallische Pfarreien von der bischöfliche Jurisdiktion befreite. |