Begriff Definition
Carolina

Die Constitutio Criminalis Carolina wurde unter Kaiser Karl V. 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert, womit sie Gesetzeskraft erhielt. Sie enthielt neben materiellem Strafrecht vor allem Prozessrecht.
Ziel der Constitutio Criminalis Carolina war es, eine Vereinheitlichung des Rechts im Reich zu schaffen, womit gleichzeitig der bis dahin sehr willkürlichen und landesspezifisch unterschiedlichen Strafgerichtsbarkeit Einhalt geboten werden sollte.

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Synonyme: CCC