Begriff Definition
Freiherr

Freiherr und Freifrau war ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches. Freiherren waren Adelige und standen seit dem 11. Jahrhundert in der Adelshierarchie unter den Grafen. Teils waren sie freie Lehnsmannen, teils die Reste der selbstständigen freien Grundbesitzer (daher auch „Freie“ genannt), die als Ritter leben konnten. Im wesentlichen bilden sie den Stand der älteren, freien Ritter. Nach dem Sachsenspiegel gehören die Freiherren teils dem vierten, teils dem fünften Heerschild an. Seit dem 14. Jahrhundert, nach dem Eintritt der Ministerialen in den Stand der Freien, wurde der Titel Freiherr auch von den Ministerialen, angenommen und so ein Teil des niederen Adels, während die alten, nunmehr zum hohen Adel gehörenden Freiherren meist den Grafentitel annahmen.

Synonyme: Freifrau