Begriff | Definition |
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Kopialbuch | Das Kopialbuch ist ein historisches Amtsbuch, das Abschriften von Urkunden enthällt. Ein Kopialbuch wurde vom Urkunden-Empfänger angefertigt, um der Beschädigung der wertvollen Originale vorzubeugen. Außerdem sollten Kopialbücher einen schnellen und genauen Überblick über Rechtstitel und Besitztitel ermöglichen, was die Verwaltungsarbeit vereinfachte. Nicht zuletzt wollte man durch ein Kopialbuch auch Verlusten wichtiger Besitztitel (etwa durch Brand oder Kriegseinwirkungen) vorbeugen. Deshalb wurden Kartulare manchmal notariell beglaubigt. |