Begriff Definition
Johanneum

Das Johanneum in Neu St. Johann verfolgt den Zweck der Förderung, Bildung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung oder Entwicklungsstörungen, insbesondere: heiminterne Sonderschulung und Tagesschule für externe Sonderschüler; Berufswahl-Vorbereitung; berufliche Ausbildung; Beschäftigung, betreutes Wohnen und Lebensgestaltung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung.
Das Johanneum ist mit über 200 Mitarbeitern der grösste Arbeitgeber in Nesslau. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 05.10.1945 mit Rechtssitz in Nesslau und mit der Rechtsform als Verein.
UID:CHE-105.811.503, Handelsregister-Nummer:CH-320.6.005.524-3, Handelsregisteramt:Kanton St. Gallen
Frühere Vereinsnamen
Johanneum in Neu St. Johann
Johanneum, Heilpädagogisches Zentrum in Neu St. Johann