Zeitverlauf Toggenburg

Als eigentlicher Anfang des toggenburgischen Gemeinwesens ist der Landeid zu betrachten, den am 22. Dezember 1436 die zu Wattwil versammelten gräflichen Toggenburger oder ihre Abgeordneten zusammen schwuren, bevor sie auf Betreiben von Schwyz und Glarus mit diesen Ständen ein Landrecht eingingen. Letzteres Bündnis scheint erst 1440 verbrieft worden zu sein, und zwar blos vom Unteramt, während die Leute des obern Teils der Grafschaft erst am 26.07.1463 durch Schiedsspruch dazu angehalten werden mußten.