Ein politischer Mord im Toggenburg und seine Sühne - Seite 30

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Zu unsern Bildern.

        Bild 1. Vater und Sohn Ledergerw sind dargestellt in Harnisch, Degen und Halskrause, in den gefalteten Händen den Rosenkranz haltend und vor dem Bilde des Gekreuzigten kniend. Zu beider Füßen liegen Helm und Stahlhandschuhe, zu ihren Häuptern im Wappenschild ein silbernes Hauszeichen in Form eines Y. beim Sohn drüber noch die Lilie des französischen Königshauses, die ihm als Zusatzwappen gestattet wurde, und über dem Wappenhelm das Kreuz. Der Hintergrund zeigt eine bewehrte Stadtumwallung, dahinter gehäufte Berge mit einer Burg.

        Die Aufschrift des Bildes in lateinischen Majuskeln besagt: Im 1539. Jar geboren wardt um Sanct Verena der Heiligen Tag Hauptmann Hans Ledergerb z(u) Wil der Stad: das Schultheissen Ampt getragen hat / demnach des 1587. Jar: zu einem Hauptman geordnet war im Dienste Konigklicher Maistet: zu Frankhrich erlich dient hat / Hat zu Compienen (Compiegne) sinen Geist ufgeben: sin Seel noch lept im ewigen Leben in Gott verschieden den 20. Tag des Monats De(zember) 1589 … / Gott wel siner Söllen barmherzig sin: und sie behuten vor hellscher Pin / sines alters als er verstorben war um Sant Verena grad 50 Jahr / ligt in Sant Anthoni Kirchen begraben: Gott wel sin liebe Seel begnaden und behuten vor allem Leid: darzu hilf Maria du reine Maid. Solodurensis.

        Das Bild in etwas verwittertem Zustand befindet sich im Ortsmuseum im „Hof“ zu Wil und stammt aus dem Besitz der  Familie Müller-Ledergerw zum Friedtal in Wil.

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        Bild 2. Das Bild mit ausdrucksvollem aristokratischem Antlitz zeigt den Dargestellten in der reichen Tracht der Zeit, in braunem Rock, wallender Louis Quinze-Perücke, hängender Halsbinde und gekrausten Manschetten. Die linke Hand hält die Tabakdose der Vornehmen. Am untern Rande befinden sich drei Blätter, die auf seine Tätigkeit beim Badener Friedensschluß hinweisen, nämlich sein Beglaubigungsschreiben an die Stände Zürich und Bern, die Friedens-Ratifikation von 1718 und sein Rekreditiv an den Fürstabt von St. Gallen. Die rechte obere Ecke zeigt die Beischrift: Joseph Anton Ledergerw Hochfürstlich St. Gallischer Rath und Anno 1718 bei dem Fridenstraktat Legations Sekretarius, den 2. Oktobris 1718 erwölter Hofammann. Aetatis fuge 47.

        Darunter ist das Wappen der Ledergerw mit den bereits angeführten Emblemen.

        Der Dargestellte verwaltete während des Sturzes der fürstlichen Regierung im Toggenburg deren Kanzlei von Wil aus, war 1717 Oberamtmann zu Staringen, wurde 1719 Hofammann zu Wil, war daneben 1728-1730 auch Reichsvogt.

        Das trefflich erhaltene Bild befindet sich im Besitz des + Herrn Tierarzt J. Wick zur Fallenburg in Wil.

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        Bild 3. Das Bild zeigt den Dargestellten im Uniformrock des eidg. Obersten und wurde im Ihre 1836 von Broger als Kleinporträt ausgeführt. Es zeigt ein wohlkonserviertes kräftiges Antlitz. Oberst Pankraz Ledergerw, der ein Schwestersohn des letzten Fürstabtes Pankratius Vorster von St. Gallen war, stand damals in seinem 59. Lebensjahr. 1831 bis 1832, bei den blutigen Verwicklungen zwischen Baselstadt und Baselland, befehligte er die eidgen. Okkurationstruppen im Kanton Basel, trat 1834 vom eidgen. Dienst zurück und starb im Jahre 1851. Das Bild befindet sich im Besitz der tit. Familie Dr. med. J. Bannwart in Wil.

 

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