Ein politischer Mord im Toggenburg und seine Sühne - Seite 16
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Zu Anfang Juni 1629 konnten die der eigentlichen Mordtat Bezichtigten, nämlich Klaus Wickli, Hans Keßler und Hans Rutz, aus ihren Verstecken heraus zur Haft gebracht werden. Dazu erweiterte sich der Kreis der als Mithelfer Verdächtigen immer mehr, da die Inzichten einer komplottmäßigen Verabredung der Mordtat sich mehr und mehr häuften. so wurden nach und nach gegen neunzig Personen in die Verhöre einbezogen, von denen schließlich noch vierzig, sei es als eigentliche Täter, als Mithelfer oder Mitwisser, zur Aburteilung verblieben. Diese waren inzwischen teils im Landvogteigebäude zu Lichtensteig, teils in den Schlössern Yberg und Lütisburg in Gefangenschaft gelegt worden. Unter ihnen bestand sich eine ganze Reihe von Ammännern der Thurtalgemeinden, deren Tätigkeit für die Prepaglerung des Mordgedankens, wie sich dann erwies, vielfach ausschlaggebend gewesen.
Als Untersuchungsleiter fungierte Hans Rudolf Reding, seit 1622 Landvogt im Toggenburg, als Nachfolgers seines Vaters Dietrich Reding. (Er diente später als Oberst in Spanien und zu Rom unter Papst Urban VIII.) Neben ihm amtete als Vorhörrichter Johann Pankraz Hug von Wil, Doktor der Rechte und äbtischer Kanzler in St. Gallen. Zeitweise unterstützte ihn auch Kilian German, Hofammann zu St. Johann, der Nachfolger des Ermordeten. Ihre Aufgabe war nicht leicht, da auch jetzt wieder von verschiedenen Seiten versucht wurde, die Untersuchung auf falsche Fährte zu drängen. Insbesondere begegnen wir erneut der Vorgabe, daß heimgekehrte Söldner, die einst unter Hauptmann Ledergerw gedient, mehrfach von ihren Mordabsichten gegen denselben gesprochen hätten. Als weitere Version wollte auch geltend gemacht werden, es handle sich überhaupt nicht um ein Verbrechen an Ledergerw, sondern um einen bloßen leidigen Zufall. Der Hofammann habe nämlich zu seiner Sicherheit meistens drei Pistolen mit sich geführt und da könnte wohl eine derselben unversehns losgegangen sein und ihn tödlich getroffen haben. Demgegenüber wurde aber festgestellt, daß der Ermordete immer waffenlos ausgegangen, so auch am Mordtag selber.
Einen bemühenden Eindruck erweckt es, wie anfänglich sämtliche Bezichtigte sich auf den Standpunkt des Nichtwissens stellten und jegliche Schuld verneinten, einen einzigen ausgenommen. Auffallend ist dabei, wie eine ganze Reihe derselben, zumal von den beschuldigten Ammännern, die Stirne hatten ihr persönliches Verhältnis zum Ermordeten eher als ein gutes, ja freundschaftliches hinzustellen. Es geschah unter dem (bereits angeführten) stereotypen Ausdruck, der recht eigentlich auf Verabredung schließen läßt: „Der Hauptmann sei ihnen ein lieber Mann gewesen.“
Eine ganz befremdliche und wenig freund-eidgenössische Stellung nahmen im ganzen Handel die Behörden des Standes Glarus ein. Aus dem Untersuch hatte sich ergeben, daß Landammann Adam Böninger von Glarus, derselbe Mann, der bei der erwähnten Einigungskonferenz zu Wattwil vom 3. November 1621 als Unterhändler fungiert hatte, bei mehrfachen Gelegenheiten, in privaten und amtlichen Zusammenkünften, direkt zum Morde Ledergerws gesprochen und geschürt hatte. Doch mehr noch. Bei Anhebung des erneuten Untersuches im Jahre 1629 war es einem der Haupttäter, dem Moritz Hausegger gelungen, sich durch die Flucht der Inhaftierung
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Bild 2
Joseph Anton Ledergerw
Legations-Sekretär beim Friedensschluß zu Baden 1714.