Ein politischer Mord im Toggenburg und seine Sühne. - Seite 15
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Amptleuten, oder anderen meines Gnäd, Fürsten und Herren Räthen und Amptleuten, so seyen gleich In oder usserhalb der Grafschaft Toggenburg gesessen, das es Ime am besten fueget und gelegen ist, sich darumben an melden; und sein angeben thuen. Sonsten und überdiß Alles, da wider versehens und hoffens Jemandt den Thätter, seine mitsächer und anhänger oder sonsten diejenige, so umb diese mordthätlichen anschläg wüssen haben, wurde verschwiegen oder verhalten und der obrigkeit nit anzeigen, so solle derjenige, so solches verschwiget und verhaltet, und er darumben nachgenis überwisen wurde, mit höchster ungnad und straff, auch an Leib und Leben noch gestaltsame der sachen ohnnachläßlich abgestraft werden. Darnach sich menigklich zu verhalten. Dessen zu wahrem Urkundt. So hab ich obgenannter Landvogt mein aigen secret Insigel hierüber getruckt Und geben den 18. Dezembris Tag Anno 1621.“
Auf dies Ausschreiben hin liefen nun zwar von verschiedenen Seiten, auch von auswärts, vage und unbestimmte Denunziationen ein. Man möchte aber von denselben geradezu den Eindruck gewinnen, daß es darauf abgesehen war, die untersuchende Behörde auf falsche Fährte zu drängen, bereits vorhandene Spuren zu verwischen und so Verwirrung in den Gang der Untersuchung zu bringen. So wurde mehrfach dahin verdeutet, als wäre die Mordtat ein Racheakt von Kriegssöldnern, die in Italien unter Hauptmann Ledergerw Dienste getan. Dieser letztere hätte sich Ungerechtigkeiten bei der Zumessung und Ausrichtung des Kriegssoldes zuschulden kommen lassen und sich dadurch den Haß der Söldner zugezogen, und dergleichen. Wo aber wären Söldner je zufrieden gewesen? Ging man dann der Sache nach, so wollte niemand zu seiner Aussage stehen. So war man schließlich so klug wie zuvor, bekam nichts Greifbares in die Hände und sah sich endlich genötigt zur Einstellung der Nachforschungen.
End aller Ende aber sollte auch in diesem Falle, wie ein Aktenstück besagt, das Wort Christi sich erfüllen: „Es ist nichts so verborgen, daß es nicht offenbar und nichts so geheim, daß es nicht kundbar würde“, wie auch der Weise Senka sagt, daß große Uebeltaten nicht im Dunkeln bleiben. Acht Jahre waren dahingegangen und man war über den oder die Mörder mehr im Ungewissen geblieben als in den ersten Tagen. Da sollte ein Zufall Licht in die dunkle Sache bringen.
Ildephons von Arx, der Gerichtsschreiber von Stift und Land St. Gallen, berichtet, daß die neue verfolgbare Spur ihren Ausgang genommen habe von dem Streite zweier Weiber am Brunnen, von denen die eine ihrer Gefährtin gedroht habe. Der Schreibende hat nun freilich im gesamten Aktenmaterial eine solche Version nicht finden können, wohl aber eine ähnlich lautende. Nach dieser hätten zwei Frauenspersonen miteinander auf dem Felde gearbeitet und die eine sich beklagt über erfahrene schlechte Behandlung durch ihren früheren Dienstherrn Ammann Heinrich Schwyzer. Im weiteren Verlaufe der Klage verstieg sie sich zu dem Ausdruck: der Genannte sei sich nur nichts wert, sondern sei ein wirklicher Mörder. Diese Rede wurde ruchbar, von den Untersuchungsorganen aufgenommen und erwies sich wirklich als ergiebige Spur zur Wiederaufnahme der Untersuchung, nachdem dieselbe acht Jahre lang geruht.